Vorschläge der Rentenkommission
Hier die Eckpunkte der Rentenkommission zusammengefasst mit KI Hilfe. Quelle: spiegel.de
1. Kapitalrente ("Schweden-Rente") Zusätzlich zum bestehenden Umlageverfahren wird ein Kapitalstock aufgebaut. Pflichtbeitrag: 2 % (je hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer). Anlage wahlweise in privatem oder öffentlichem Fonds. Kalkulierte Rendite: 3,5–5 % real.
2. Renteneintrittsalter Steigt künftig nur im Verhältnis zur Lebenserwartung (2:1-Modell). Konkret: bis 2041 auf ca. 67,5 Jahre – langsamer als bisher geplant.
3. Frührente "Rente mit 63" (nach 45 Beitragsjahren) wird ersatzlos gestrichen. Frührentenmöglichkeit ab 35 Beitragsjahren bleibt, aber Altersgrenze steigt von 63 auf 64, Abschläge werden erhöht.
4. Härtefallregelungen Wer gesundheitlich nachweislich nicht mehr arbeiten kann: vereinfachter Rentenzugang nach Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung – bis zu 2 Jahre früher abschlagsfrei, bis 5 Jahre früher mit Abschlägen.
5. Erweiterter Versichertenkreis Neu einbezogen werden sollen: Selbstständige, AG-Vorstände, Landes- und Bundestagsabgeordnete, Minijobber. Beamte noch nicht, aber Pensionsniveau soll parallel zum Rentenniveau abgesenkt werden.
6. Nachhaltigkeitsfaktor Wird reaktiviert und leicht verschärft: Rentner tragen künftig ein Drittel (statt bisher ein Viertel) des demografischen Drucks – also geringere Rentenerhöhungen als die Lohnentwicklung.
7. Ende der "Haltelinie" Die Garantie, dass das Rentenniveau nicht unter 48 % sinkt, entfällt. Durch die Kapitalrente soll das Gesamtniveau langfristig trotzdem stabil bleiben oder steigen.
8. Übergangsbrücke (2032–2040) Solange die Kapitalrente noch kaum auszahlt, greift ein steuerfinanzierter Übergangsfaktor, der verhindert, dass Neurentner schlechter dastehen als unter der alten Haltelinie.